Mit dem Schulbeginn startet für viele Familien wieder der Alltag: Der Wecker klingelt früher, der Schulranzen wird gepackt und der Schulweg gehört wieder zur täglichen Routine. Neben Heften, Stiften und Brotdose gibt es etwas, worüber sich Eltern oft erst Gedanken machen, wenn etwas passiert: den gesetzlichen Unfallschutz.
Wann ist mein Kind versichert?
Die gute Nachricht: Schülerinnen und Schüler stehen während des Schulbesuchs automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dafür muss man die Kinder nicht extra anmelden oder Beiträge zahlen. Der Versicherungsschutz gilt unter anderem:
• während des Unterrichts,
• in den Pausen,
• bei Schulausflügen,
• im Sportunterricht,
• auf dem direkten Hin- und
Rückweg zur Schule.
Auch der Schulweg zählt dazu
Gerade zum Schuljahresbeginn ist auf den Straßen wieder mehr los. Deshalb lohnt es sich, den Schulweg gemeinsam mit dem Kind zu üben. Der direkte Weg zur Schule und zurück ist ebenfalls über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Reflektierende Kleidung oder ein gut sichtbarer Schulranzen, ausreichend Zeit für den Schulweg und das gemeinsame Üben schwieriger Straßenübergänge helfen, Unfälle zu vermeiden. So können Kinder Schritt für Schritt selbstständig und sicher ihren Schulweg meistern – und Eltern starten mit einem guten Gefühl ins neue Schuljahr.
In Hamburg und Schleswig-Holstein ist die Unfallkasse (UK) Nord für die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung zuständig. Nach einem Schul- oder Schulwegunfall übernimmt sie die Kosten für die medizinische Behandlung in Arztpraxen und Krankenhäusern, Therapien, Arzneien, Hilfsmittel und Weiteres.
Mehr Infos zur gesetzlichen
Schüler-Unfallversicherung unter uk-nord.de